Standesamtliche Trauung – so funktioniert die gesetzliche Trauung
Für viele ist die standesamtliche Trauung nur ein „bürokratischer Akt“. Das finden wir wirklich schade!
Klar ist: in Deutschland ist das Standesamt das Fundament der Ehe, da es die Rechtsgültigkeit darstellt. Ihr seid nach der standesamtlichen Trauung ganz offiziell „Mann und Frau“.
Ob Ihr Eure Liebe noch durch eine kirchliche Trauung oder eine sog. „Freie“ Trauung zusätzlich unterstreicht, ist individuell und von Paar zu Paar unterschiedlich. Das entscheidet Ihr, wie Ihr das möchtet.
Aktuell ist die Standesamtliche Trauung – leider – auch ein wenig anders. Aufgrund der herrschenden Corona/Covid-19-Pandemie gelten strenge Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Erkundigt Euch bitte bei Eurem Standesamt, wie es dort gehandhabt wird, da wir von unterschiedlichen Regeln erfahren haben. Bei den meisten Standesämtern dürfen nur das Brautpaar, zwei Trauzeugen und ggfs. noch Eltern dabei sein. Andere Ämter bestehen darauf, dass nur das Brautpaar anwesend ist. Umarmungen der Gäste sind leider nicht gestattet.
Aber: lasst den Kopf nicht hängen: es wird nicht ewig so bleiben!
Wie funktioniert die Standesamtliche Trauung?
Als erstes: fragt bei Eurem Standesamt nach, welche Anmeldefristen es gibt. Auch dies ist sehr unterschiedlich bei den Ämtern. Grundsätzlich gilt: wenn Ihr ein ganz bestimmtes Datum möchtet, fragt so früh wie möglich an. Gerade an – wie man in Bayern sagt – Schnapszahl-Tagen, wie dem 5.5., oder 6.6, oder 7.7. usw. sind Standesamt Termine rasch vergeben.
Wenn wir uns die Anmerkung erlauben dürfen: nehmt einen anderen Tag, sofern es möglich ist. Denn an diesen Tagen ist das Standesamt sehr eng getaktet und sehr voll. Entspannt ist es – also zumindest für unser Empfinden – da nicht wirklich!
Übrigens: grundsätzlich spricht nichts dagegen, sich an Eurem Wunschort standesamtlich trauen zu lassen. Formell müsst Ihr auch aber trotzdem noch bei dem Standesamt an Eurem Wohnort melden.
Um den Termin anzumelden, solltet Ihr beide gemeinsam hingehen. Es kann auch eine schriftlichen Vollmacht vorgelegt werden. Aber: in jedem Fall müsst Ihr alle Unterlagen vollständig, im Original (oder beglaubigte Kopie) vorlegen:
– Personalausweis / Reisepass
– beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
– Meldebescheinigung
– ggfs. Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder
Wie verläuft eine standesamtliche Trauung?
Standesamtliche Trauungen dauern nicht lange: in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Wir haben aber auch schon „Blitzhochzeiten“ mit knapp 10 Minuten erlebt. Aber das ist zum Glück nicht der Regelfall.
Die standesamtliche Trauung verläuft nach einem klaren Muster. Sie kann aber auch auf Wunsch ein wenig ausgedehnt werden.
Je nach Standesamt kann es aber auch vorkommen, dass aus Zeitgründen auf private Details nicht eingegangen werden kann.
Sehr viele Standesbeamte /-beamtin sind offen, dass Ihr Eure Trauung gestaltet: warum keinen Sänger, keine Sängerin, die Eure Trauung musikalisch und damit auch emotional untermalt? Natürlich geht keine Riesen-Hochzeitsband, aber manche sind alleine oder zu zweit mit einer Akustik-Gitarre ausgestattet. Ein tolles Erlebnis! Vielleicht kennt Ihr ja Euren Standesbeamte /-beamtin, die Euch gerne eine persönliche Ansprache gestaltet. Vielleicht könnt Ihr direkt im Anschluß an die standesamtliche Trauung einen kleinen Sektempfang für Eure Familie und Freunde organisieren. Es gibt viele Möglichkeiten, um dies standesamtliche Trauung persönlich, emotional und unvergesslich zu gestalten.
Schaut doch mal zu auf unserem Blogeintrag „Eure Standesamtliche Trauung – kreative Ideen für Eure Zeremonie“ vorbei.
Dort findet Ihr viele Ideen, Tipps rund um das Thema Standesamtliche Trauung!
In jedem Fall aber stehen folgende Punkte fest:
– Aufnahme der Personalien
– Trauerede
– Frage, ob Ihr einander heiraten möchtet
– Tausch der Ringe
– Lesung des Protokolls der Trauung
– Unterscheiben der Heiratsurkunde
Eine standesamtliche Trauung beginnt in der Regel mit der Rede des Standesbeamten / -beamtin. Darin spricht er über Euch , das Brautpaar. Wir finden es immer toll, wenn sich der Standesbeamte /-beamtin vorher ein wenig mit dem Paar vertraut gemacht hat und ein paar persönliche Dinge anspricht. Es kann wunderbar und emotional sein, fröhlich und authentisch – auch wenn es dann wieder bürokratisch wird / werden muss. Der Standesbeamte /-beamtin fragt Euch dann einzeln, ob Ihr einander heiraten möchtet. Nach dem „JA“-Wort erklärt er Euch offiziell „zu Mann und Frau“. Ob Ihr vor oder nach dem Kuss die Ringe tauscht, ist auch unterschiedlich.
Nach diesem -leider kurzen – romantischen Teil, wird es nochmal ganz offiziell: Standesbeamte /-beamtin verliest das Protokoll der Eheschließung. Im Anschluss wird die Namensfrage klärt, d.h. welcher Name oder welche Namen Ihr ab sofort tragen möchtet. Falls Ihr Euch vorher entschieden habt, dass einer den Namen ablegt und den Namen des andern annimmt, kann es hier auch nochmal spontan geändert werden. Aber ich denke, Ihr habt Euch vorher schon geeinigt und seid auch an Eurem Tag der standesamtlichen Trauung auch noch einig, oder?
Jetzt unterschreibt Ihr beide ein Dokument über die Namensführung und eine Niederschrift zur Eheschließung.
Der Standesbeamte /-beamtin macht es dann offiziell, in dem er Eure Heiratsurkunde unterschreibt.
Und dann ist es soweit: Ihr seid Mann und Frau!
Herzlichen Glückwunsch!